Häufig gestellte Fragen zum Thema Regalprüfung:

Regale sind ein wichtiger Bestandteil der Lagerung und müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Dabei tauchen häufig Fragen auf, die im Folgenden beantwortet werden:

Lagereinrichtungen und Regale müssen laut DGUV Regel 108-007 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und geprüft werden.
§ 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen durch befähigte Personen. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen fest.

Es müssen alle Lagereinrichtungen geprüft werden, insofern sie als Arbeitsmittel einzustufen sind (z. B. Maschinen, Anlagen, Geräte, Werkzeuge).

Zu den prüfpflichtigen Regalsystemen gelten ortsfeste Regale aus Stahl, so z. B.:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Die DIN EN 15 635 gibt eine Mindestprüffrist von einem Jahr vor.

Hierzu gibt es keine Einschränkungen.

Ja, auch hier sind Prüfungen durch eine befähigte Person Pflicht.

Die regelmäßigen Prüfungen sind durch eine befähigte Person durchzuführen. Diese kennt die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Die befähigte Person besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung und verfügt über eine entsprechende Ausbildung.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Lagereinrichtungen und den damit verbundenen Aufwendungen ist die Angabe eines Pauschalpreises eher unseriös. Der Aufwand ist abschätzbar anhand des Umfangs der vorhandenen Lagereinrichtung. Nutzen Sie dazu auch gern unser Online-Anfrageformular.

Ja, wir führen die Prüfung selbstgebauter Regale ebenfalls durch.

Sichtbar angebrachte Hinweise an der Lagereinrichtung zum maximal zulässigen Gewicht der Ladeeinheit sowie der maximal zulässigen Feldlast sind Pflicht. Das Fehlen der Belastungshinweise wird bei einer Regalprüfung bemängelt. Auf Wunsch stellen wir Belastungsschilder aus.

Wir führen bundesweit Regalprüfungen durch – auch an Ihrem Standort. Finden Sie ganz einfach über die Postleitzahlensuche Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Eine zur Prüfung befähigte Person ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Wir arbeiten exklusiv mit einer speziell für uns entwickelten Prüfsoftware.

Regalprüfer ist eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit. Sollten wir Regalinspekteure suchen, finden Sie die Stellenausschreibung, sowie Informationen zum Profil und den Voraussetzungen hier.

In der DGUV-Regel 108-007 ist festgelegt, dass „ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen  Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein müssen.“ Unser Angebot an Anfahrschutz-Elementen finden Sie hier.

Durch regelmäßige Regalprüfungen und Instandsetzungen können Unfälle vermieden und die Sicherheit im Lager erhöht werden. Wenn Sie weitere Fragen zur Regalprüfung oder Regalinstandsetzung haben, wenden Sie sich an unsere Experten.