Gewerblich genutzte Regale unterliegen in Deutschland einer Prüfpflicht. Dabei sind folgende Regelungen einzuhalten:
- Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten.
- Regelmäßige Regalprüfungen.
- Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht.
- Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person.
- Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden.
- Einführung eines Schadensprotokolls.
Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.
Prüfpflichtige Regalsysteme
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Darunter zählen z. B.:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Regalprüfung nach DIN EN 15635
Verantwortung für den Arbeitsschutz
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen
Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur
In unserem Video zeigen wir Ihnen den klassischen Ablauf einer Regalprüfung
nach DIN EN 15635.
Inhalt der Regalprüfung
- Visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen.
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage.
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234).
- Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen.
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen.
- Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden.
- vollständiger Maßnahmeplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel.
- Schadensanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit.
- Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung.
Ablauf der Regalprüfung
- Bei laufendem Betrieb durch unsere qualifizierten und erfahrenen Regalinspekteure.
- Nach Abschluss: Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Schadensbeurteilung.
- Auf Wunsch: separates Angebot für eventuell erforderliche Reparaturarbeiten sowie Materialeinsatz.
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.