Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) obliegt es dem Arbeitgeber, alle Lagereinrichtungen einschließlich statischer Regale systematisch und regelmäßig zu überprüfen. Eine fachkundige Person sollte die Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 im Abstand von 12 Monaten durchführen.
Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:
- Die DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur